Wie der Kölner Stadtanzeiger soeben berichtet, hat das Landgericht Braunschweig den früheren Betriebsratschef von VW im Zusammenhang mit der Affäre um den früheren VW – Manager Peter Hartz wegen Untreue und sog. Lustreisen auf Kosten des Unternehmens zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Eine Strafaussetzung zur Gewährung ist daher zunächst nicht möglich.
Der Expersonalchef wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Mann hatte die Lustreisen, Sexparties und Geschenke für den Betriebsrat auf Firmenkosten organisiert. Das Gericht blieb unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft; die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz können also auch ins Gefängnis führen.
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Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht