Im Kabinett des Landes NRW wurde am 25.1.2011 ein Referentenentwurf zum LPVG NRW beraten, der nicht nur die von Schwarz-Gelb unter Rüttgers vorgenommenen Verschlechterungen der Rechte des Personalrats zurücknimmt, sondern auch die Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen verbessern soll.

Bei der Novellierung des LPVG NRW hat die Landesregierung folgende Ziele:

  • Stärkung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Interessenvertretungen der Beschäftigten und den öffentlichen Arbeitgebern,
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen der Personalratstätigkeit, erweiterte Mitbestimmung und Mitwirkung sowie
  • Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung zum Schutz der Beschäftigten.

Die wichtigen Informationsrechte sollen verbessert werden, so soll bei Vierteljahresgesprächen die Dienststellenleitung über Haushaltsplanung und wirtschaftliche Entwicklung informiert werden. Außerdem soll zukünftig die Frist für eine Erörterung zwischen Behördenleitung und Personalrat im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden können, was bei komplizierten Angelegenheit den durch die gesetzlichen Fristen vorgegebenen Zeitdruck lindern soll.

Der Innenminister des Landes NRW: „Mit dem neuen LPVG soll ein Gesamtwerk entstehen, das den Anforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Behördenleitungen gerecht wird“, sagte Jäger.

Wir werden in den nächsten Tagen eine Synopse mit einer Gegenüberstellung der alten Regelungen zum neuen LPVG veröffentlichen. Mehr Infos und Diskussion in unserem Forum für den Personalrat.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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