Die Schweinegrippe stellt im Büro und an jedem anderen Arbeitsplatz eine Herausforderung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar. Experten befürchten, dass bis zu 30 % der Bevölkerung krank werden. In mehreren Krankenhaüsern wurden schon Stationen geschlossen. Hochsaison für die Medizin, aber auch das Arbeitsrecht: Darf der Arbeitgeber dann Betriebsferien einführen, wenn ohnehin die Hälfte der Belegschaft fehlt? Müssen Arbeitnehmer das Händeschütteln unterlassen? Droht Schadensersatz, wenn man seine Kollegen ansteckt? Darf ich zu Hause bleiben, wenn die Familie grippekrank ist? Gelten für Schwangere besondere Regeln? Diese und 22 andere Fragen werden auf Bild.de im Beitrag „Schweinegrippe im Job“ beantwortet.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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