Weil er bei dem sportmedizinischen Check im Rahmen der Einstellungsuntersuchung des Vereins durchfiel und wegen eines entdeckten Knorpelschadens den verabredeten Dreijahres-Arbeitsvertrag beim VFL Wolfsburg nicht bekam, will der Fussballer Drsek nun vor dem Arbeitsgericht Braunschweig klagen. Zwar hat er inzwischen beim griechischen Verein Panonios Athen unterschrieben. Die Klage betrifft daher die Differenzvergütung zwischen dem Gehalt und Prämien in Wolfsburg und dem Gehalt beim griechischen Verein.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte