Vertrauensanwalt – was bedeutet das?

Als Vertrauensanwalt wird normalerweise ein Anwalt verstanden, der von Organisationen für deren Mitglieder empfohlen wird.

In diesem Sinne freuen wir uns über Empfehlungen von

- Automobilclub Europa (ACE) als Vertrauensanwalt im Verkehrsrecht
- GUV Fakulta bei Arbeitnehmerhaftung
- Ver.di für Beamte, Personalräte, Betriebsräte und im Arbeitsrecht
- IGBCE für Betriebsräte
- Kölsche Polizei (GdP) im Beamtenrecht
- DGB im Arbeitsrecht
- VDAA für Führungskräfte
- Soliserv für Arbeitnehmervertretung