Vertrauensanwalt – was bedeutet das?

Als Vertrauensanwalt wird normalerweise ein Anwalt verstanden, der von Organisationen für deren Mitglieder empfohlen wird.

In diesem Sinne freuen wir uns über Empfehlungen von

– Automobilclub Europa (ACE) als Vertrauensanwalt im Verkehrsrecht
– GUV Fakulta bei Arbeitnehmerhaftung
– Ver.di für Beamte, Personalräte, Betriebsräte und im Arbeitsrecht
– IGBCE für Betriebsräte
– Kölsche Polizei (GdP) im Beamtenrecht
– DGB im Arbeitsrecht
– VDAA für Führungskräfte
– Soliserv für Arbeitnehmervertretung