Aus religiösen Gründen hatten Spätaussiedler und Baptisten der Grundschule mitgeteilt, dass ihre Kinder dem Unterricht künftig fernbleiben. Die Eltern waren der Ansicht, dass die Erziehung in der öffentlichen Schule mit den Glaubensüberzeugungen nicht vereinbar wäre. Weder Gespräche zwischen den Behörden und den Eltern noch Bußgelder führten zu einem Einlenken der Eltern. Daraufhin hatte das zuständige Familiengericht den Eltern die elterliche Sorge in Schulangelegenheiten und das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Zu Recht, wie der BGH

letzte Woche entschieden hat. Nach Auffassung des BGH setzt Integration voraus, dass religiöse Minderheiten sich nicht selbst ausgrenzen und in einen Dialog mit Andersgläubigen träten. Auch dies sei eine wichtige Aufgabe der Grundschule.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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