Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Pressemitteilung zum sog. Feinstaub-Urteil (BVerwG vom 27.9.2007 Aktenzeichen 7 C 36.07) bekanntgegeben, dass Betroffene verlangen können, dass die Behörden bei gesundheitsrelevanten Grenzwertüberschreitungen bei der Feinstaubbelastung einschreiten. Geklagt hatte ein Anwohner an einer vielbefahrenen Strasse in München. Die Behörden müssen unter mehreren rechtlich möglichen – insbesondere verhältnismäßigen – Maßnahmen eine Auswahl treffen, so das Bundesverwaltungsgericht. Als verhältnismäßige Maßnahme komme beispielsweise eine Umleitung des LKW-Durchgangsverkehrs in Betracht. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sache an den BayVGH zurückverwiesen, da dieser in der vorinstanzlichen Entscheidung offen gelassen hat, ob an der Wohnung des Klägers die Gefahr einer unzulässigen Grenzwertüberschreitung besteht, weil er den Anspruch des Klägers vereint hatte.
Die Entscheidung des BVerwG liegt noch nicht im Volltext vor.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum Feinstaub-Urteil
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte