Als erstinstanzliches Gericht war das Verwaltungsgericht München (vom 27.04.2005 – Aktenzeichen M 1 E 05. 1112 und M 1 E 05. 1115) mit den Anträgen feinstaubbelasteter Anwohner verkehrsreicher Münchner Strassen befasst. Die beiden Entscheidungen sind als Hintergrundmaterial interessant, weil das Bundesverwaltungsgericht nur eine Pressemitteilung veröffentlicht hat und daher nur den Entscheidungen der Vorinstanzen die Sachverhalte entnommen werden können.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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