In unserer „Gegnerliste“ finden Sie Arbeitgeber / Unternehmen, deren Arbeitnehmer und/ oder Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat/Personalrat/Mitarbeitervertretung) wir schon beraten und aussergerichtlich oder gerichtlich vertreten haben.
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber in der Gegnerliste Arbeitsrecht finden, können Sie sich darauf verlassen, daß wir die handelnden Personen kennen, die Tarifverträge und soweit vorhanden auch die Arbeitnehmervertretungen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Wir sind bei ca. 1000 Arbeitsrechtsmandaten jährlich von unseren Kapazitäten nicht in der Lage, jeden Arbeitgeber aufnehmen und können deswegen die Liste auch nicht tagesaktuell halten. Wenn Sie wissen wollen, ob wir Erfahrungen mit Ihrem Arbeitgeber haben und dieser in der Liste nicht aufgeführt ist, rufen Sie uns an. Im öffentlichen Dienst, den Branchen Transport und Verkehr, Medien, Chemie, Energie und Metall vertreten wir häufig Arbeitnehmer, auch in bekannten Telekommunikationsunternehmen (Bonn, Köln, Düsseldorf).
Wenn Sie auf den Namen des Arbeitgebers / Unternehmen klicken, finden Sie teilweise weitergehende Informationen, z.B. ob ein Betriebsrat / Personalrat besteht und ob Tarifverträge gelten bzw. ggf. auch welche Tarifverträge für diesen Arbeitgeber und die Arbeitnehmer maßgeblich sind.
Ist das denn erlaubt?
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es Rechtsanwälten erlaubt, Gegnerlisten auf Kanzleihomepages zu veröffentlichen. In dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ging es um Gegnerlisten einer Kapitalanlegerkanzlei, die mittels Gegnerlisten im Internet potentielle Mandanten auf ihre bereits vorhandene Erfahrungen bzw. Kenntnisse aufmerksam machte. Anders als das Kammergericht in Berlin und der Bundesgerichtshof hält das Bundesverfassungsgericht sachliche Gegnerlisten für zulässig und durch die Berufsfreiheit geschützt.
„Verboten sind lediglich irreführende und insbesondere aufdringliche Werbemethoden, mit denen ein rein geschäftsmäßiges, ausschließlich an Gewinn orientiertes Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17.. April 2000 – 1 BvR 721/99 -, NJW 2000, S. 3195). Dies ist nach der konkreten Ausgestaltung des Internetauftritts der Beschwerdeführerin zu 1) jedoch nicht der Fall, vielmehr beschränkt sich diese auf eine in zurückhaltender Weise vorgetragene zutreffende Sachinformation. Der Besucher der Internetseite erhält lediglich die Mitteilung, gegen welche Personen und Unternehmen der Beschwerdeführerin zu 1) Mandate erteilt worden sind. Die Beschwerdeführerin zu 1) informiert damit in sachlicher Form über die von ihr beanspruchte besondere Kompetenz bei der Beratung und Vertretung von Kapitalanlegern. Sie trifft dabei auch auf ein entsprechendes Informationsinteresse von potentiellen Mandanten, die auf der Suche nach spezialisierten Rechtsanwälten sind.“
so das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12.12.2007, Aktenzeichen 1 BvR 1625/06)
Keine Bewertung des Arbeitgebers / Unnternehmens
Mit unserer Gegnerliste ist keine Wertung verbunden, ob es sich um gute oder schlechte Arbeitgeber handelt. Die Liste ist ausdrücklich als wertneutral zu verstehen. Auch die Reihenfolge ist zufällig und wir bald datenbankseitig alphabetisch umgestellt. Wenn Sie sich über Unternehmen als Arbeitgeber informieren wollen, sollten Sie entsprechende Arbeitgeberbewertungsportale wie kununu.com oder meinchef.de besuchen.
Arbeitgeber / Unternehmen aus Brühl
Eisenwerk Brühl GmbH
Phantasialand Schmidt-Löffelhardt GmbH & Co. KG
DOM-Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG
Renaul Nissan Brühl
NISSAN Center Europe GmbH
Renault Trucks Brühl
RWE Vertrieb AG Brühl
Alessandri Elektromaschinen-Reparaturwerk, EMSR-Industrie-Montagen GmbH
Praktiker Baumark
Lebenslust schenken & genießen
Propan Rheingas GmbH
Mauser Werke
Fercam AG
Andryk Logistik GmbH
Stadt Brühl
u.v.m.
Rhein-Erft-Kreis
RWE Power AG
BRUNATA METRONA Wärmemesser Ges. Schultheiss GmbH & Co. KG
Alfred Talke GmbH & Co. KG
InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG
KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V. Kerpen
RSB Logistik GmbH Frechen
Breuer und Wasel Hürth
Computacenter AG & Co. OHG
Magic Media Company
RWE Kraftwerk Goldenberg / Knapsack
Bundessprachenamt
Raiffeisenbank Frechen-Hürth
Rheinpapier
May Werke
Visteon Deutschland GmbH
fht Flüssiggas Hürth
A. Schulman GmbH
RWE Net AG
RWE Vertrieb AG
Rheinische Brennstroff GmbH Frechen
Saint-Gobain Abrasive GmbH
Basell Polyolefine GmbH
Kiel Montagebau GmbH
Shell Deutschland Oil GmbH – Rheinland Raffinerie Werk Wesseling (vormals Union Kraftstoff/UK)
LyondellBasell (vormals ROW/Elenac)
Evonik Industries AG (vormals Degussa)
KWE Stahl- u. Industriebau GmbH & Co.
Eisenbahn-Verkehrsmittel-Gesellschaft mbH
Remondis Rheinland
Schönmackers Umweltdienste
Stadt Wesseling
Stadtwerke Hürth
Stadt Hürth
Stadt Erftstadt
Stadt Kerpen
Stadt Frechen
Stadt Elsdorf
Schlecker
u.v.m.
Bonn
Solarworld AG
Deutsche Post AG
Telekom AG
Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH
Fahrbetriebs GmbH
Stadtwerke Bonn Mobil
MVA Bonn
Postbank Systems Bonn
Deutsche Welle Bonn
Vivento Customers Services GmbH
Uniklinik Bonn
LVR Klinik Bonn
Postbank AG
Köln
Stadt Köln
Ford Werke Köln
Foveruka e.V.
Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Cölner Hofbräu P. Josef Früh KG
Lufthansa
Electronic Arts (EA) Köln
Bezirksregierung Köln
Ströer Media AG
RTL Television
RWE Power AG
REWE Group
RWE IT Systems Köln
KVB Köln
ISH
Arbeitsagentur Köln
Landschaftsverband Rheinland
Uniklinik Köln
Landesklinik Köln
Kuratorium für Dialyse Köln-Merheim
WIGE Media
Flughafen Köln Bonn GmbH
Federal Express Köln
DB Schenker Logistics
Oerlikon Leybold Vacuum GmbH
LVR Klinik Köln
Aachen
Stadt Aachen
Stawag Aachen
Sparkasse Aachen
FEV GmbH
Düsseldorf
Henkel AG
Securitas
Bundesweit
DHL Freight GmbH
DHL Global Forward GmbH
DHL Express GmbH
DHL Vertriebs GmbH
DHL Logistics GmbH
DPAG Pep
Die Liste ist bei weitem nicht vollständig. In Kürze folgt hier eine aktualisierte Liste von Unternehmen / Arbeitgeber überregional (Köln, Aachen, Bonn, Düsseldorf, Berlin u.a.)