Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG), Hans-Jürgen Papier, hat sich für die Möglichkeit der Erhebung von Verfassungsbeschwerden in allen Bundesländern ausgesprochen. In Hessen und Rheinland-Pfalz können Bürger bei Verstössen gegen die Landesverfassung das Landesverfassungsgericht (Staatsgerichtshof) anrufen. Die Präsidenten der Verfassungsgerichte in Deutschland sind sich allerdings nicht einig, ob in mehr Bundesländern als bislang die Möglichkeit zur Erhebung von Verfassungsbeschwerden eingerichtet werden soll. Zwar seinen die Präsidenten mehrheitlich Präsidenten für eine Ausdehnung, so Papier. Bedenken hatten vor allem die Verfassungsrichter in NRW, sie könnten demnächst zu viel zu tun haben.

Nun denn, wenn die Möglichkeit, sich gegen Verfassungsverstösse zu wehren, von den Kapazitäten der Gerichte abhängt … Habe gestern in einem sehr intelligent geschriebenen Artikel im Kölner Stadtanzeiger gelesen, dass Linke bei der Beurteilung von nationalen Regimes gerne zwischen formaler und materieller Demokratie unterscheiden. Na, offensichtlich nicht nur die Linken …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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