meldet das Büro gegen Altersdiskriminierung e.V.. Offensichtlich macht Diskriminierung auch vor Berufsgenossenschaften nicht halt:

“Während meiner 3jährigen, immer wieder befristeten Tätigkeit in einer Berufsgenossenschaft in Stuttgart, wurde die Stelle einer Zweitsekretärin für den Zweitgeschäftsführer angeboten.

Trotz meiner sehr guten Lobby im Haus, hatte ich keine Chance, da ich bei Beendigung der Befristung im Jahr 2005 bereits 49 Jahre(!) alt war (aber auch jetzt, 2 Jahre später ganz passabel für mein Alter wirke).

Somit bin ich wegen meines Alters seit Januar 2006 arbeitssuchend. Der Zweitgeschäftsführer (30 J). ließ während eines small talks verlauten, dass er keine Mutter(!) als zuarbeitende Sekretärin für sich will, sondern was Junges (zum Zurechtbiegen) und möglichst Hübsches (zum Flirten und Flachsen).”

Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung e.V.

Das den Diskriminierung schildernde Mail der Sekretärin lässt allerdings auch den Schluss zu, dass sie sich selbst ein wenig über ein jugendliches Aussehen definiert. Dabei dürfte bereits die Berücksichtigung eines jugendlichen Aussehens eine mittelbare Diskriminierung darstellen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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