Rauchen am Arbeitsplatz, das Thema nimmt kein Ende. Soeben entdecke ich Beiträge in den Medien, die behaupten, die EU-Kommission, die zur Zeit tatsächlich auf dem Gesundheitstripp zu sein scheint (die Damen und Herren sind auch alle im Wellnessalter …), wolle die Diskriminierung von Rauchern bei Einstellung und am Arbeitsplatz erlauben. Nanu? Sieht so “positive Diskriminierung” aus? Die Aufregung unter Rauchern ist groß. Viel Rauch um nichts, tatsächlich handelt es sich um eine medienhysterische Übertreibung, wie das Umweltjournal und die FAZ beruhigend feststellen. Nach dem Bericht in der FAZ soll die Sprecherin des Sozialkommissars der EU erklärt haben, Raucher und Alkoholiker seien durch die EU-Antidiskriminierungsregeln nicht geschützt. Ein Unternehmen dürfe demnach bei einer Ausschreibung von Arbeitsplätzen die Einschränkung anfügen: “Raucher müssen sich gar nicht erst bewerben.”, so die Sprecherin laut FAZ.
Die EU ruderte allerdings umgehend zurück und liess die übereifrige Sprecherin erklären, die EU wolle keine Diskriminierung von Rauchern und Alkoholikern. Die wäre nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das auf vier EU-Richtlinien zurückgeht, wohl auch gar nicht zulässig. Zwar darf der Arbeitgeber in Stellenanzeigen auf ein Rauchverbot hinweisen und dieses natürlich auch durchsetzen, aber er darf einen Stellenbewerber weder nach dem Rauchkonsum fragen noch ihn bei wahrheitsgemässer Beantwortung (”aber maximal 60 am Tag”) auch nicht aus diesem Grund ablehnen.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte