wegen einer rassistischen Diskriminierung in einem Geschäft. Der Inhaber eines Geschäftes hatte die Klägerin genötigt, einen von ihr anprobierten Mantel auszuziehen und sie anschliessend mit der Bemerkung verabschiedet: “Wir verkaufen nicht an Ausländer”. Das kostet ihn nach einem Berufungsurteil des Landesgerichts Wien 800 Euro. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Inhaber die Klägerin bei einem Handgemenge auch noch einen Fusstritt versetzt hatte und ihr mit der Faust ins Gesicht schlug. Die gestürzte Klägerin wurde ins Krankenhaus gefahren und dort wurde eine Prellung des Schädels und der Lendenwirbelsäule diagnostiziert, so Bizeps, eine Beratungsstelle für Behinderte.

Angesichts der Höhe des Schmerzensgeldes (die erste Instanz hielt gar nur 400 Euro für angemessen) muss man an eine erneute Diskriminierung, diesmal durch die Gerichte, denken ….

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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