legt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung vor. Danach ist es zu vor allem von den Kollegen Willemsen und Bauer befürchteten, oder im Vorfeld des Gesetzgebungsprozesses herbeigeredeten ;-), Klagewelle nicht gekommen. Nur ca. 0,3 % der insgesamt in diesem Zeitraum erstinstanzlich eingegangenen Verfahren waren überhaupt Verfahren, in denen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Rolle spielte. Mehr als die Hälfte wurde bereits vergleichsweise erledigt. Häufigster Diskriminierungsgrund war den Klagen zufolge das Alter (36 %), gefolgt vom Geschlecht (28 %), Behinderung (18 %) und ethnischer Herkunft (11 %). In 3/4 der Fälle wurde Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend gemacht. In ebenfalls 3/4 der Fälle wurde eine unmittelbare Diskriminierung behauptet, in 27 % der Fälle eine mittelbare Diskriminierung.

“Insbesondere im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen und Vorstellungsgesprächen tauchen interessante neue Rechtsfragen auf:

Das Arbeitsgericht Karlsruhe war beispielsweise mit der Frage befasst, ob eine Diskriminierung eines männlichen Bewerbers wegen seines Geschlechts vorliegt. Die Bewerbung dieses Klägers wurde mit der Begründung abgelehnt, die Stelle der Filialleitung eines Modegeschäftes, welches überwiegend Damenbademode und Damenmode anbietet, solle ausschließlich mit einer weiblichen Person besetzt werden.

Vor dem Arbeitsgericht Stuttgart obsiegte ein Kläger in Höhe von € 1.500,00 mit einer Entschädigungsklage: Er erhielt im Rahmen seiner Bewerbung auf die Stelle als „Betreuungskraft und Springkraft im Rahmen der Verlässlichen Grundschule in Teilzeit“ eine Absage mit der Begründung, die Wahl sei auf Mitbewerberinnen gefallen. Der Kläger war von seiner Ausbildung her objektiv geeignet, die Tätigkeit als Betreuer zu übernehmen. Nunmehr hätte die Beklagte beweisen müssen, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutze vor Benachteiligung vorgelegen hat. Dies ihr nicht gelungen, da sie keine sachlichen Gründe für die Auswahlentscheidung nennen konnte.”

Quelle: Pressemitteilung des LAG Baden-Württemberg vom 27.06.2007 – Erste Erfahrungen in der Rechtsprechung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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