Einige Automobilzulieferer haben es nicht geschafft, mit Arbeitszeitguthaben, Zwangsurlaub und Kurzarbeit bis 2009 zu kommen. Die Zeitungen sind schon jetzt voll mit Nachrichten über Insolvenzen von Unternehmen. Im Zuge der Erfahrungen in der Beratung von Betriebsrat und Arbeitnehmern bei mehreren größeren Insolvenzen haben wir ein MerkblattInsolvenzarbeitsrecht“ zusammengestellt mit wichtigen Fragen rund um Arbeitsvertrag und Arbeitsentgelt in der Insolvenz. Die Informationen sind als (allgemeinverständlicher) Fachbeitrag „Arbeitsentgelt in der Insolvenz“ in der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ (AiB) aus dem Hause Bund-Verlag veröffentlicht worden.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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