Google überrascht schon mal mit Neuigkeiten, diesmal sind es neue AGB´s, also das frühere Kleingedruckte, für Google Adsense. Das Kleingedruckte kann im Internet getrost grossgeschrieben werden, denn man kommt eh nicht drumherum. Auch ich und Chuck Norris. Bei meiner Anmeldung bei Adsense wurde ich sofort umgelenkt auf die neuen AGB´s, die ich akzeptieren muss, wenn ich Google Adsense weiter nutzen will. Nicht die ganz feine Art für don´t evils. Auch wenn Google immerhin Bedenkzeit bis zum 25. Mai einräumt, was nicht jeder, der neue AGB´s zwangsweise einführt, tut. Vermutlich sind auch nur Google´s Anwälte evil.
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- 26. Februar 2008
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Verfasst von: RA Michael W. Felser
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