darf im Internet in der Regel auch nur der Staat auftreten. Mit anderen Worten: Namen von Staaten dürfen nicht für private Internet-Domains missbraucht werden. Auf Staatsnamen, ob in der Landessprache oder in einer Übersetzung, existiert ein ausschließliches Nutzungsrecht des jeweiligen Staates.

Von diesem Urteil des Berliner Kammergerichts berichtete kürzlich heise.de. Demnach müsse es für den Internetnutzer erkennbar sein, dass sich hinter Staatsnamens-Domains – hier: tschechische-republik.de und tschechische-republik.com – nicht etwa ein kommerzieller Anbieter verberge, sondern immer das Internetangebot des jeweiligen Staates selbst.

Mitgeteilt von Thomas Hellwege

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