Der BGH hat kürzlich entschieden (wir berichteten hier), dass das Alter der Besucher von Porno- und Gewaltseiten im Internet strenger zu prüfen ist. In diesem Zusammenhang wurde Arcor auf vom Landgericht Frankfurt auch aufgegeben,

seinen Kunden den Zugang zum Pornoportal Youporn zu verwehren. Auch hierüber hatten wir berichtet. Wie der christliche Internetdienst Idea.de mitteilt, sind die Jugendschützer über die Entscheidung des BGH hoch erfreut.

Die Jugendschützer raten Eltern auch, ihre Kinder im Internet zu begleiten. Der Reiz des Neuen und Unbekannten könne sich so schnell legen. Auch können die Eltern bei dieser Gelegenheit ihren Sprößlingen die anderen Gefahren des Internets nahebringen.

Die Folien eines Vortrags „Internet für Kids“ von Rechtsanwalt Micheal W. Felser und Journalist und Jurist Thomas Hellwege können Sie hier herunterladen. Dort finden Eltern und Jugendliche viele Tipps zu sicheren Umfang mit dem Medium Internet.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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