Mit der Frage, ob Schüler ihre Lehrer im Internet benoten dürfen, hatte sich bereits das Land- und das Oberlandesgericht Köln (15 U142/07) befasst, wir hatten ausführlich berichtet. Heute bestätigte das OLG Köln seine Einschätzung in der mündlichen Verhandlung vom 06.11.2007 durch ein entsprechendes Urteil.
Die Berufung der Lehrerin, die es verbieten lassen wollte, ihre Bewertung im Internet zu veröffentlichen, wurde zurückgewiesen. Das Gericht traf die Entscheidung im Rahmen der gebotenen Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit der Schüler und den Persönlichkeitsrechten der Lehrerin. Eine beleidigende Schmähkritik vermochten die Richter bei dieser Abwägung nicht zu entdecken.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht