Auf spickmich.de können Lehrer von ihren Schülern bewertet werden. Einer Lehrerin, der das und natürlich auch ihre Bewertung nicht gefiel, wollte dies den Betreibern der Homepage vom Landgericht Köln gerichtlich untersagen lassen. Das LG Köln hatte jedoch keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Lehrerin und auch keine unzulässige Schmähkritik erkennen können. Wie blog. juracity.de berichtet hatte, wurde der Antrag zurückgewiesen (zum Beitrag). Nun ist das OLG Köln

mit der Berufung der Lehrerin befasst.

Es bleibt also spannend, ob sich auch Lehrer weiterhin der Beurteilung durch ihre Schüler aussetzen müssen. Die Kategorie „sexy“ soll allerdings inzwischen bereits aus der Bewertung herausgenommen worden seien.

Blog.juracity wird über den Fortgang berichten.

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Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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