Neue Risiken beim Online-Banking. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass beim Online-Banking die Banken ausdrücklich nicht verpflichtet sind, einen Abgleich zwischen Kontoinhaber und Kontonummer vorzunehmen. Landet das Geld, hier € 1.800,00 also aufgrund eines Eingabefehlers des Kunden auf einem falschen Konto

und kann der Kontoinhaber nicht zurückzahlen, hat der Kunde ein Problem. Denn eine Inanspruchnahme der Bank schloss das Gericht aus. Das Gericht wies daraufhin, dass aufgrund des beleglosen Zahlungsverkehrs eine Prüfungspflicht gerade ausgeschlossen worden ist. Der Kunde kann sich daher nicht auf eine Vertragsverletzung seitens seiner Bank berufen.

Man sollte daher vor dem Abschicken des Auftrages nochmals genau seine Abgaben überprüfen.

Mehr dazu in der Pressemitteilung

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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