Schülerinnen und Schüler dürfen an Ihre Lehrer Zensuren verteilen. Und zwar nicht nicht nur im Pausengespräch auf dem Schulhof, sondern sie können Ihre Meinung über Mathe-, Bio- oder Sportlehrer auch im Internet kundtun.
Dieser Meinung sind zumindest die Richter des Landgerichts Köln und kündigten an, eine einstweilige Verfügung einer Lehrerin gegen das “Zeugnis” aufzuheben. Begründung: Lehrerinnen und Lehrer müssen damit leben, in den Kategorien “sexy”, “cool und witzig” oder “menschlich” benotet zu werden. Erst eine Diffamierung der Lehrkräfte mache eine solche Notenverteilung unzulässig.
An einer damit verbundenen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts fehlte es den Richtern vorliegend allerdings ebenso wie an der Verletzung von Datenschutzbestimmungen. Auf diese könne sich nicht berufen, wer der Preisgabe seiner Daten im Rahmen der Schulhomepage bereits zugestimmt habe.
Mitgeteilt von Thomas Hellwege