Schon wieder Spickmich.de. Erneut hat eine Lehrerin das Bewertungsportal verklagt. Die Realschullehrerin fühlte sich durch die im Internet veröffentlichte Benotung ihrer Person und ihres Unterrichts in ihren Persönlichkeitrechten verletzt. Das hatten bereits Lehrer in Köln versucht. Wir hatten hier darüber berichtet. Das Landgericht Duisburg teilt allerdings die Auffassung der Kölner Richter. Denn das Recht der Schüler auf freie

Meinungsäußerung deckt die Einträge. Allenfalls bei Beleidigungen oder Schmähkritik sehen die Richter einen Anspruch auf Entfernung der Einträge. Dies war vorliegt offensichtlich nicht der Fall.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: justiz.nrw

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