lautet der Beitrag in der “Welt” vom 17.06.2007, mit der die juristischen Fallstricke beim Bloggen beleuchtet werden. Als bloggender Anwalt werde ich in dem Beitrag zu den Konsequenzen zitiert, die drohen, wenn es ein juristisches Problem gibt. Insbesondere die Übernahme fremder geistiger Schöpfungen mittels “Copy & Paste” – kurz “C&P” (string c und string v) verbreitet sich viral im Internet. Das lassen sich viele Autoren nicht mehr fallen. Die beliebteren Schreiber verdienen bereits mehr mit ihren durch Anwaltsschreiben geltend gemachten Schadensersatzansprüchen als durch die eigentliche Verwertung. Die Argumentation der Seitenbetreiber, die zum Teil nur aus geklauten Beiträgen bestehen, ist immer die gleiche, besonders beliebt sind: “Darf man das denn nicht?” oder “Ich habe doch die Quelle genannt.” Nein, darf man nicht, nein, reicht auch nicht. Wenn man ein Auto klaut und nutzt, hilft es ja auch nicht, wenn man draufschreibt: “Gehört eigentlich xy”.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte