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Dresscode am Arbeitsplatz: Radio BB interviewt Rechtsanwalt Felser

zum Problem der richtigen Kleidung und dem richtigen Aussehen am Arbeitsplatz. Heute als “Marilyn Manson”, morgen als “Paris Hilton” mit Fussfessel von Svarowski? Grundsätzlich kann jeder selbst bestimmen, wie er sich anzieht und wie er sich schmückt, auch mit Piercing und Tattoo. Grenze: die Gesetze (Lebensmittelhygiene, Kirche) und die Pflicht zur Rücksichtnahme (Kundenbereich).

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    Verfasst von: RA Michael W. Felser

  • 19. Juli 2007

  • Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

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