Nach dem Motto: Die anderen tun es doch auch. Mit dem verdrängten Thema beschäftigt sich ein Beitrag von Bild.T-Online mit dem Titel: „Die meisten telefonieren und simsen. Was die Deutschen im Büro privat erledigen…und der Chef besser nicht wissen sollte“. Neben Umfrageergebnissen bietet der Beitrag auch Tipps oder besser Warnungen von Rechtsanwalt Felser vor zu viel Sorglosigkeit. Immer wieder hört man, dass darf der Chef doch gar nicht, die Mails dürfen vor Gericht nicht verwertet werden, das Knacken des Passworts am Arbeitsplatzrechner durch den Administrator war rechtswidrig, die anderen tun es doch auch usw. Alles Gerüchte, leider alles ganz anders. Und inzwischen ist die private Nutzung der betrieblichen Kommunikationseinrichtungen einer der beliebtesten Kündigungsgründe (wir berichteten).
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- 24. Oktober 2007
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Verfasst von: RA Michael W. Felser
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