Stasi-Methoden bei Lidl – dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter überwachen? fragte sich die Redaktion der Ratgebersendung „Arbeitsplatz“ beim Südwestdeutschen Rundfunk (SWR 1). Dabei wurde in der Sendung auch ein Interview mit Rechtsanwalt Michael W. Felser zu den rechtlichen Fragen der Überwachung durch Detektive und Minikameras und dazu, welche Rechte die Beschäftigten haben, ausgestrahlt. Fazit: Die Beschäftigten können Lidl abmahnen, auf Unterlassung verklagen und ein Schmerzensgeld verlangen. Jedenfalls hat das Arbeitsgericht Frankfurt bereits einmal einen Arbeitgeber zu einer Zahlung von 1300 DM wegen einer unzulässigen Überwachung eines Arbeitnehmers verurteilt.
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- 29. März 2008
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Verfasst von: RA Michael W. Felser
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