Mit den Bluttests bei Daimler und anderswo bei Einstellungen befasste sich die SWR Radiosendung „Arbeitsplatz“ unter der Headline: Bluttests für Arbeitnehmer – Was müssen Bewerber bei Einstellungsuntersuchungen über sich ergehen lassen?
Bluttests bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern: Beim Autobauer Daimler ist das so üblich. Die Praxis in den Unternehmen hat nun Datenschützer auf den Plan gerufen. Sie wollen bis Ende kommender Woche klären, ob und zu welchem Zeitpunkt während des Einstellungsverfahrens solche Bluttests arbeitsrechtlich und datenschutzrechtlich zulässig sind. Daimler hat die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen: der Konzern verstoße nicht gegen den Datenschutz und das Arbeitsrecht. Der Autobauer ist nicht das einzige Unternehmen in Deutschland, das solche Bluttests bei Neueinstellungen verlangt. Müssen Bewerber diese Praxis grundsätzlich akzeptieren? Fragen von Uwe Bettendorf beantwortete in der Sendung „Arbeitsplatz“ der Juracity Experte Rechtsanwalt Michael Felser aus Brühl. Eine einheitliche Antwort gibt es wie häufig im Arbeitsrecht nicht. Entscheidend ist, ob die Bluttests notwendig sind, um die aktuelle gesundheitliche Eignung für den konkret vorgesehenen Job zu ermitteln. Das bedeutet zunächst einmal, dass ein Bluttest nur dann zulässig ist, wenn andere Mittel, die keine „Körperverletzung“ voraussetzen, die erforderliche Information nicht liefern können. Keineswegs ist es erlaubt, durch Bluttests weitergehende Testergebnisse zu erheben, die mit dem Job nicht in Zusammenhang stehen oder Gesundheitsrisiken in der Zukunft betreffen. Da Daimler u.a. auch auf Diabetes untersucht mit der Begründung, dadurch sollen gesundheitliche Probleme mit Schichtarbeit abgeklärt werden, sind die Tests bei Daimler zu weitgehend und damit rechtswidrig. Gerade das Beispiel mit der Diabetes zeigt dass der Autobauer keinerlei Problembewusstsein hat. Laut FAZ schütteln auch andere Autohersteller wie BMW und Zulieferer wie Bosch den Kopf. Daimler verteidigt seine Bluttest Praxis auf dem Daimlerblog, allerdings nicht konsequent. Es macht eben den entscheidenden Unterschied aus, ob jemand auf Diabetes und Bluthochdruck untersucht wird oder nicht. Die Rechtslage ist gut beschrieben in einem Beitrag der Süddeutschen Zeitung. Der Verdacht, dass es in Wirklichkeit um die Einstellung „besonders gesunder“ Arbeitnehmer und damit um die Vermeidung von normaler Arbeitsunfähigkeit geht, steht im Raum. Es wird Zeit für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Das Gendiagnostikgesetz regelt die Rechtslage nämlich nur lückenhaft.
Podcast zur Sendung im SWR von Samstag, den 31.10.2009: swr1mfbluttest.mp3
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte