WDR 2 Quintessenz und WDR 5 Profit am 13.2.2013: Radiohören am Arbeitsplatz – was der Chef erlauben muss und was er verbieten kann. Ein Beitrag von Sebastian Koch mit Radiointerview mit Rechtsanwalt Michael W. Felser. Nachzulesen und -hören auf den Seiten des Westdeutschen Rundfunks.
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- 14. Februar 2013
- Interview, Radio, Radiohören, WDR2, WDR5
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Verfasst von: RA Michael W. Felser
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