Weihnachtsgeschenke im Beruf – wer zuviel nimmt, riskiert den Job, titelt der EXPRESS am 8.12.2009. In dem Beitrag von Jennifer Scott werden neben den strengen Regeln für Beamte und Amtsträger und der Angestelltenbestechung für Beschäftigte in der privaten Wirtschaft auch die besonderen Regelungen für Pflegepersonal in Heimen, Ärzte und Apotheker und die Fallstricke anschaulich erklärt. Im Regelfall ist die Annahme von „Aufmerksamkeiten“ im Zuge der zunehmenden Korruptionsbekämpfung in Unternehmen und strengen „Codes of Conduct“ verboten. Auch das Neujährchen der Müllmänner und Postzusteller wird inzwischen kritisch gesehen. In Köln ist es sogar – so die Abfallwirtschaftsbetriebe – strikt verboten. Dass die Einflußnahme auf Angestellte und die Annahme von Geschenken auch in der Privatwirtschaft nicht nur zur verhaltensbedingte Kündigung führen, sondern sogar als „Angestelltenbestechung“ strafbar sein kann, ist in der Praxis kaum bekannt.

Beitrag im Kölner EXPRESS Weihnachtsgeschenke im Beruf vom 8.12.2009 mit Interviewzitaten:
express_08122009_weihnachtsgeschenke_neujahrchen

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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