Juraxx_LogoDie Pleite des Anwaltdiscounters Juraxx sorgte seinerzeit in Juristenkreisen und Medien für Furore. Junge Anwälte zahlten 50.000 Euro, um Partner bei Juraxx zu werden und  dafür in ein hell erleuchtetes und freundlich limettengrün dekoriertes Innenstadtlokal mit Spielecke einziehen zu dürfen. Der ein oder andere Juraxx-Anwalt fühlte sich später, vor allem nach der Insolvenz von Juraxx durch das Unternehmen über den Tisch gezogen. Die Insolvenz wurde u.a. dadurch ausgelöst, dass viele Juraxx-Anwälte in der Krise des Unternehmens die Notbremse zogen. Nun hat das Kieler Landgericht klagenden Juraxx-Anwalt vorgehalten, nicht sorgfältig genug vor Vertragsschluß geprüft und damit den eigenen Schaden mitverursacht zu haben: Er hätte vor seinem Beitritt in die GmbH deren wirtschaftliche Verhältnisse prüfen müssen und können, etwa indem er auf Einsicht in Jahresabschlüsse und Bilanzen bestand. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Partnerschaftsvertrags, so die Urteilsbegründung der 18. Zivilkammer, sei jedenfalls noch keine Überschuldung der Gesellschaft ersichtlich gewesen. Noch im März 2006 habe die Juraxx-Geschäftsführung auf Grundlage eines aktuellen Wirtschaftsprüfungsberichts eine positive Fortführungsprognose stellen dürfen, so die Kieler Nachrichten heute.

Fazit: Trau schau wem. War wohl ein Lockvogelangebot.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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