Durch eine Nachfrage eines Rechtsreferendars, der sich wegen des Beitrags „Weihnachtsgeld für Beamte in NRW“ schon gefreut hatte, muss leider klargestellt werden:

Weder in NRW noch in Bayern oder Berlin wird ein „Weihnachtsgeld“ (Sonderzahlung) für Rechtsreferendare gezahlt. Allerdings kann sich u.U. aus einem Nebenjob ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ergeben.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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