robert_bosch_stiftung.jpgDie Robert Bosch Stiftung fördert den Aufenthalt deutscher Rechtsreferendare während der Wahlstation in Japan mit dem Japanprogramm für deutsche Rechtsreferendare 2010/2011 mit einem Stipendium von 1500 Euro monatlich.

Ziel des Programms

Die Robert Bosch Stiftung hat im Jahr 2009 ein Förderprogramm für Rechtsreferendare eingerichtet. Ziel ist es, mehr qualifizierte Nachwuchsjuristen nach Japan zu bringen. Rechtsreferendare, die ihre dreimonatige Wahlstation in Japan verbringen wollen, können sich für die Teilnahme am Programm bewerben.

Neben der täglichen juristischen Arbeit bietet das Programm die Möglichkeit, das Gastland intensiver kennenzulernen.

Bewerben können sich Rechtsreferendare, die ihre Wahlstation zwischen Juli 2010 und Juni 2011 beginnen. Die Robert Bosch Stiftung vergibt für diese Auslandsstation bis zu 15 Plätze pro Kalenderjahr an erfolgreiche Bewerber.

Die Teilnehmer bewerben sich eigenständig bei Kanzleien, Unternehmen und anderen geeigneten Stellen in Japan. Die Stiftung hilft bei der Suche nach Wahlstationen.

Zur Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt lädt die Robert Bosch Stiftung die Teilnehmer zu einem zweitägigen Einführungsseminar nach Stuttgart ein. Neben organisatorischen Hinweisen steht ein interkulturelles Training auf dem Programm. Darüber hinaus führt die Abteilung für Japanologie der Eberhard Karls Universität Tübingen einen zweitägigen Intensivkurs zu Japan durch. Ziel des Kurses ist die Vermittlung von landeskundlichem Wissen über Japan; zudem sollen die Teilnehmer einen ersten Einblick in die japanische Sprache erhalten. Der Kurs endet mit einem Test. Die Teilnahme an Einführungsseminar, Vorbereitungskurs und Abschlusstest ist verpflichtend. Die Reisekosten werden erstattet.

Während des Japanaufenthaltes erhalten die Teilnehmer Sprachunterricht. Kompaktseminare zum japanischen Recht vermitteln zusätzliches Wissen.

Ein Zwischenseminar bietet unter anderem ein Forum für den Erfahrungsaustausch. Nach der Rückkehr nach Deutschland findet ein Abschlussseminar in der Robert Bosch Stiftung statt. Die Teilnahme an Zwischen- und Abschlussseminar ist verpflichtend.

Förderung

Die Förderung umfasst
– die Teilnahme an Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar
– einen Intensivkurs mit Abschlusstest der Eberhard Karls Universität Tübingen zur Vorbereitung auf das Gastland
– die Flugkosten Deutschland-Japan-Deutschland
– einen regelmäßigen Sprachkurs in Japan
– ein monatliches Stipendium in Höhe von 1500 € während des dreimonatigen Aufenthalts in Japan
– Kompaktseminare zu japanischem Recht in Japan

Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt in einem schriftlichen und mündlichen Verfahren. Voraussetzungen für die Bewerbung:

– 1. juristisches Staatsexamen mit Prädikat
– Sehr gute Englischkenntnisse
– Grundwissen über Japan

Die Bewerbung erfolgt über die Homepage der Robert Bosch Stiftung:
https://bewerbung.boschstiftung-portal.de/onlinebewerbung

Mit der Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

– Zeugniskopie des 1. Staatsexamens
– Lebenslauf
– Angaben zur Motivation für die Teilnahme (max. 1 DIN A4 Seite)
– Ein Referenzschreiben eines Hochschullehrers oder eines Betreuers während des Referendariats

Nach einer Vorauswahl werden die Bewerber zu einem Auswahlgespräch in die Robert Bosch Stiftung eingeladen. Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich im Februar 2010 statt. Die Reisekosten werden erstattet.

Bewerbungsschluss ist der 15.01.2010.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bosch-stiftung.de/rechtsreferendare

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Andrea Tischer
Projektleiterin
Robert Bosch Stiftung
Völkerverständigung Westeuropa, Amerika, Türkei, Japan, Indien
Heidehofstr. 31
70184 Stuttgart
Deutschland
Tel +49-(0)711-46084-187
Fax +49-(0)711-460-84-150
andrea.tischer >at< bosch-stiftung.de

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