Brühl (02232) 945040-0 
 Köln (0221)   337751-0
 Bonn (0228)   1803647-0
 Termin vereinbaren
Home | Kontakt | Impressum

  • Home
  • Die Kanzlei
    • Ihr Rechtsanwalt in Brühl, Köln & Bonn
    • Unser Team
    • Karriere / Jobs
    • Internetkanzlei
    • Prinzipien
    • Kunstausstellungen
    • Humor
  • Blog
  • Empfehlung
    • Mandanten / Testimonials / Empfehlungen
    • Presse/Medien
    • Verbände, Gewerkschaften
    • Vertrauensanwalt
  • Interviews
    • Experte / Interviews
    • Interviews 2012 / 2011
    • Interviews vor 2011
    • Presse / Zeitungen
    • TV/Radio
  • Kündigungsschutz
    • Kündigungsschutzzentrum
      • Kündigungsschutzzentrum Köln
      • Bei Kündigung sofort zum Anwalt mit Spezialisierung
    • Kündigungsschreiben
      • Kündigungsschreiben Muster
    • Kündigungsfristen
      • Kündigungsfrist berechnen
    • Kündigungsschutzklage
      • Kündigungsschutzklage online
      • Kündigungsschutzklage Muster
    • SOS Plan vor der Kündigung
  • Service
    • Bürozeiten / Sprechstunde
    • Flyer / Kanzleiinfo
    • Vollmacht
    • Vorbereitung des Besprechungstermins
  • Ihr Weg zu uns
    • Terminvereinbarung
    • Telefonberatung
    • Onlineberatung und E-Mail
    • Kanzlei Brühl
    • Kanzlei Köln
    • Kanzlei Bonn
  • FAQ / A bis Z
    • FAQ – Ihre Fragen
    • Rechtslexikon A bis Z

Schweinegrippe: Der Witz

Mal was anderes zur Schweinegrippe:

Ein Bär, ein Löwe und ein Schwein treffen sich.
Der Bär sagt: „Wenn ich brülle, zittert der ganze Wald vor Angst.“
Der Löwe sagt: „Geschenkt. Wenn ich brülle, zittert der ganze Dschungel vor Angst.“
Darauf das Schwein: „Ha, ich brauche nur zu husten und der ganze Planet scheißt sich in die Hose!“

Wohl wahr …

Schweinegrippe: Der Witz
2 (40%) 1 vote

Teilen Sie es weiter:

  • Google
  • Facebook
  • Twitter
  • LinkedIn
  • Pocket
  • Drucken

Related posts:

  1. Schweinegrippe gut für den Arbeitsplatz
  2. Schweinegrippe: alles halb so wild.
  3. Schweinegrippe & Betriebsrat: Mitbestimmung per Betriebsvereinbarung
  4. Bei Schweinegrippe Kündigung

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.

    RA Michael W. Felser sofort kontaktieren
    RA Michael W. Felser
    • Telefon Brühl: (02232) 945040-0
    • Telefon Köln: (0221) 337751-0
    • Telefon Bonn: (0228) 1803647-0
    unverbindliche Terminanfrage

    Verfasst von: RA Michael W. Felser

  • 20. November 2009

  • Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Aktuell meistgelesen

  • Kündigung und Kündigungsfrist nach MTV DGB/BZA BAP Kündigung und Kündigungsfrist nach MTV DGB/BZA BAP - (311 Aufrufe)

    Die Kündigung und Kündigungsfrist von Leiharbeitnehmern die bei einem Zeitarbeitsunternehmen arbeiten, das an den Manteltarifvertrag (MTV) DGB/BZA auf... weiterlesen

  • Gesundheitliche Eignung bei Verbeamtung auf Lebenszeit Gesundheitliche Eignung bei Verbeamtung auf Lebenszeit - (298 Aufrufe)

    Neuer Maßstab für die gesundheitliche Eignung von Beamten bei der Verbeamtung auf Lebenszeit: Im Juli 2013  hat das Bundesverwaltungsgericht eine über... weiterlesen

  • § 34 TVÖD und TV-L: Kündigungsfrist für den öffentlichen Dienst § 34 TVÖD und TV-L: Kündigungsfrist für den öffentlichen Dienst - (260 Aufrufe)

    Die richtige Kündigungsfrist nach TVÖD oder TV-L berechnen: Im öffentlichen Dienst gibt es - im Regelfall - eine längere Kündigungsfrist als bei der g... weiterlesen

  • Arbeitstag, Werktag, Kalendertag bei Fristen im Arbeitsrecht, insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitstag, Werktag, Kalendertag bei Fristen im Arbeitsrecht, insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit - (249 Aufrufe)

    Im Arbeitsrecht spielen sowohl Arbeitstag, Werktag und Kalendertag bei Fristen eine Rolle. Wenn eine Frist eine bestimmte Zahl von Arbeitstagen nen... weiterlesen

  • Kündigungsfrist nach § 11 Manteltarifvertrag - MTV Chemie Kündigungsfrist nach § 11 Manteltarifvertrag – MTV Chemie - (223 Aufrufe)

    Die Kündigungsfrist für Beschäftigte der Chemieindustrie ist im Manteltarifvertrag für die chemische Industrie geregelt. § 11 des MTV Chemie sieht übe... weiterlesen

Weitere Blogbeiträge »
 

Kanzlei

    • Über uns
    • Ihr Rechtsanwalt in Brühl, Köln & Bonn
    • Unser Team
    • Prinzipien
    • Flyer / Kanzleiinfo
    • Karriere / Jobs
    • Unsere Empfehlung: Kooperationen

Publikationen

    • Presse / Zeitungen
    • Interviews
    • Bücher, Aufsätze, E-Books
    • Mandanten / Testimonials / Empfehlungen
    • Empfehlung
    • Gegnerliste
    • Best Practice / Fälle
    • Rechtslexikon A bis Z

Leistungen

    • Kündigungsschutzzentrum
    • Aufhebungsvertragscheck
    • Kündigungscheck
    • Kündigungsschutzklage online
    • Arbeitsvertragscheck
    • Scheinselbständigkeit – spezialisierter Anwalt
    • Betriebsrat / Personalrat / Anwalt
    • Familienrecht & Erbrecht in Brühl, Bonn und Köln
    • Beamtenrecht

Informationen

    • Terminvereinbarung
    • Rechtsanwalt in Brühl
    • Bürozeiten / Sprechstunde
    • Telefonberatung
    • Onlineberatung und E-Mail
    • Seminare / Schulungen
    • Kunstausstellungen
    • Fachanwalt für Arbeitsrecht Brühl, Bonn & Köln
    • Fachanwalt für Familienrecht Brühl, Köln & Bonn
    • Anwalt für Verkehrsrecht in Brühl, Bonn und Köln

Kontakt

    • Telefonhotline
    • Erstberatung beim Anwalt
    • Vollmacht
    • Mandatsbedingungen / AGB
    • Datenschutz
    • Anfahrt
    • Impressum
    • Sitemap
Copyright © 1996-2018 Rechtsanwälte Felser. All rights reserved. G+