Die Kündigungsschutzklage online ermöglicht Ihnen, auch kurzfristig noch rechtzeitig Klage beim zuständigen Arbeitsgericht durch uns einzureichen. Sie brauchen nur die wesentlichen Daten in das Onlineformular einzugeben.
Wir benötigen für die „Kündigungsschutzklage online“ folgende Angaben:
- Arbeitnehmerdaten
- Vorname, Name
- Anschrift, PLZ, Wohnort
- letzte Tätigkeit
- letztes Bruttogehalt
- Datum des Arbeitsvertrags
- Datum des ersten Arbeitstages
- Arbeitsort
- Geburtsdatum
- Familienstand
- Zahl der unterhaltspflichtigen Kinder
- besonderer Kündigungsschutz (GdB, Mutterschutz, Elternzeit, Mitglied einer Arbeitnehmervertretung etc.)
- Daten des Arbeitgebers
- Firmennahme/Arbeitgeber
- Anschrift, PLZ, Ort
- Geschäftsführer/Vorstand
- Webseite (URL) des Unternehmens
- Sonstige Daten
- Datum des Zugangs der Kündigung
- Art des Zugangs (Übergabe, Post, Einschreiben etc.)
- Besteht ein Betriebsrat, Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung?
- Name und Telefonnummer BR/PR/MAV Vorsitzende/r
- Gilt ein Tarifvertrag (nur wenn bekannt)?
- Name und Vertragsnummer der Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden)
Unbedingt beachten: Faxen oder scannen und mailen Sie uns
- die unterzeichnete Vollmacht (Download hier),
- Ihre Kündigung,
- den Arbeitsvertrag und
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen (mindestens aber die letzte Gehaltsabrechnung).
Wenn uns die Daten und Unterlagen vollständig vorliegen, faxen wir die Kündigungsschutzklage dann am gleichen Tage ans Arbeitsgericht, wenn uns Ihre Daten bis 16 Uhr vorliegen.
Bitte rufen Sie zur Sicherheit in unserer Kanzlei unter 02232/94504014 an, damit wir prüfen können, ob alle Daten vollständig vorliegen.
Entweder nehmen wir auf Wunsch und nach Vereinbarung dann selbst die Gerichtstermine für Sie wahr oder suchen in Absprache mit Ihnen in Ihrer Nähe einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder auf Kündigungsschutzrecht spezialisierten Anwalt, der die weitere Vertretung ohne Mehrkosten übernimmt.
Hier kommen Sie zu unserer Kündigungsschutzklage online. Die Daten werden verschlüsselt und damit sicher an uns übermittelt.
Achtung: Das Tool „Kündigungsschutzklage online“ steht erst ab 1. September 2014 zur Verfügung.