Handy müssen beachtet werden, wenn die Kündigung den Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Mobilfunkvertrag rechtzeitig beenden soll. Wir die Kündigungsfrist nicht eingehalten, ist die Kündigung zwar nicht unwirksam, aber beendet den Vertrag erst zum nächsten Kündigungstermin. Unter Umständen verlängert sich dann z.B. ein Handyvertrag oder Fitnessvertrag um ein weiteres Jahr. Eine Übersicht über die Kündigungsfristen finden Sie bei Juracity – Recht für Alle!. Der wichtigste Rat: „Nicht ohne meinen Anwalt.“
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte