Im Juni 2007 gab es in Deutschland 138 Prozent mehr Leiharbeitsunternehmen und 224 Prozent mehr Leiharbeiter als vor zehn Jahren, meldet die Bundesagentur für Arbeit. Als Erfolg. Denn nach ihrer Ansicht ist Leiharbeit die Eintrittskarte in den regulären Job. Das neue Problem heißt auch nicht Leiharbeit, sondern Werkvertrag oder freier Dienstvertrag (freie Mitarbeiter, Honorarkräfte). Ganze Reinigungskolonnen werden Zimmer für Zimmer in Hotels und Büros bezahlt, „Neue Selbständige“ oder „Ein-Personen-Unternehmen“. Kein Kündigungsschutz, kein Geld bei Krankheit, kein Urlaubsanspruch. Bezahlung nach Rechnung, entsprechend Leistungsverzeichnis und nach Abnahme.
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- 20. Februar 2008
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Verfasst von: RA Michael W. Felser
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