Hilft die Bundesagentur für Arbeit durch Lohnkostenzuschüsse mit, Stammarbeitsplätze durch Leiharbeit zu vernichten? Das will eine kleine Anfrage der Linksfraktion von der Bundesregierung wissen. Auf die Antwort darf man gespannt sein. Bei der Kölner Agentur für Arbeit liegt der Anteil der Leiharbeitsplätze an den gemeldeten offenen Stellen inzwischen schon bei ca. 50 Prozent. Eine mit einfachen Helferarbeiten beschäftigte Mandantin von mir erhielt die betriebsbedingte Kündigung, obwohl in dem Unternehmen ca. 50 Leiharbeiter mit gleichen Tätigkeiten weiterbeschäftigt wurden. Das Arbeitsgericht Köln war noch der Meinung, das sei in Ordnung, vor dem LAG Köln konnte immerhin eine überdurchschnittliche Abfindung erreicht werden. Ob vor der Kündigung von regulären Arbeitnehmern erst Leiharbeiter gekündigt werden müssen, ist bisher vom Bundesarbeitsgericht noch nicht geklärt, auch wenn einiges darauf hindeutet.
Ausserdem wird auch durch die Androhung einer Sperrzeit bei der Ablehnung einer angebotenen Stelle als Leiharbeitnehmer die Leiharbeit gefördert. Wann Leiharbeit zumutbar ist, sagen wir Ihnen hier >>>.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte