Die Zumutbarkeit von Leiharbeit spielt für Arbeitslose eine große Rolle, denn immer häufiger bieten die Arbeitsagenturen ihnen Tätigkeiten bei Leiharbeitsunternehmen an. Das Arbeitslosenzentrum Düsseldorf hat jetzt ein aktuelles Merkblatt (Stand 1/2008) zur Zumutbarkeit entsprechender Arbeitsangebote ins Internet gestellt. Die aktuelle Durchführungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 121 SGB III, die für die Sachbearbeiter der lokalen Arbeitsagenturen verbindlich ist, ist ebenso wie die siebenseitige Aktualisierung der Durchführunganweisung (Stand 12/2007) im Netz zu finden.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte