Das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zu „anzeigepflichtigen Entlassungen“ im Sinne der §§ 17 ff. KSchG finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur. Die Broschüre ist auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die nach einem Urteil des EuGH den Entlassungsbegriff an die europarechtliche Lage angepasst hat. Mit der Entscheidung vom 27.01.2005 hat der EuGH (Rechtssache RS C-188/03) die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Massenentlassungen für europarechtswidrig erklärt. Das Bundesarbeitsgericht hatte bis dato entschieden, dass „Entlassung“ im Sinne der §§ 17, 18 KSchG nicht schon das Datum des Ausspruchs der Kündigung, sondern erst die mit ihr beabsichtigte tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses (letzter Arbeitstag) sei. Inzwischen ist das Bundesarbeitsgericht auf die Linie des EuGH eingeschwenkt (JuracityBlog berichtete).
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Quelle: Merkblatt „Anzeigepflichtige Entlassungen“ der Bundesagentur für Arbeit (Stand 6/2005)