Der rheinische Kabarettist Jürgen Becker darf den Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner nicht mehr als “Hassprediger” bezeichnen. Eine einstweilige Verfügung diesen Inhalts hat nun das Landgericht Köln erlassen, wie beck-online vermeldete.
Anlass war ein Interview mit der Boulevardzeitung Express zum Bau der geplanten Großmoschee in Köln-Ehrenfeld. Der Kabarettist hatte in dem Gespräch erklärt, man könne in Köln keinen Moslem dazu ermuntern, Katholik zu werden, da es nichts bringe, von einem “Hassprediger” zum anderen zu wechseln.
Weil Becker sich weigerte, Äußerungen dieser Art in Zukunft zu unterlassen, begab sich das Erzbistum Köln auf den “Gerichtszug”. Und bekam zumindest vorläufig Recht.
Das Landgericht Köln stufte im Rahmen einer einstweiligen Verfügung die Bezeichnung “Hassprediger” als Beleidigung des Kardinals ein, die dessen Ehre verletze. Unter Androhung einer Strafe von bis zu einer viertel Million Euro oder ersatzweise sechs Monaten Haft untersagten die Richter es dem Moderator der WDR-Sendung Mitternachtsspitzen, Kardinal Meisner als “Hassprediger” zu bezeichnen.
Mitgeteilt von Thomas Hellwege