Aus dem Schriftsatz eines Gegners: „Der vertraglich vereinbarte Pachtzins liegt vorliegend bei 1 Euro; 400 % unterhalb des ortsüblichen Mietzinses von 5 Euro/qm.“ Tja. A) muß man halt bei Verhandlungen unter Kaufleuten aufpassen und b) muss man sich mit dem Prozentrechnen auskennen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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