Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für diese Internetseite. Durch Sie habe ich erfahren, dass der Mieter immer eine Dreimonatsfrist bei einer ordentlichen Kündigung hat. Mir hat der Hausverwalter erklärt, dass nach 20 Jahren Mietverhältnis die Kündigungsfrist 1 Jahr beträgt, schrieb uns heute eine Leserin. Das freut uns, denn Ziel unserer Seiten ist nicht zuletzt, die Rechtswelt für juristisch unerfahrene Menschen etwas transparenter zu machen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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