und fordert u.a. Tarifverträge für kirchliche Einrichtungen. Der Sozialethiker sieht das kirchliche Arbeitsrecht ausgehebelt durch die steigende Zahl der Ausgründung von Servicegesellschaften, Tarifflucht, Haustarife, Verdichtung der Arbeit, Personalabbau und «blühende Ein-Euro-Jobs» bei Diakonie und Caritas, berichtet der Evangelische Pressedienst. In den christlichen Kirchen und ihren Organisationen gilt weder das Betriebsverfassungsgesetz noch das Personalvertretungsgesetz (§ 118 II BetrVG, § 96 BPersVG).

Stattdessen existieren Mitarbeitervertretungen: In der katholischen Kirche auf der Grundlage der MAVO (Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung), in der evangelischen Kirche auf der Basis des MVG (Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der evangelischen Kirche in Deutschland).

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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