Richtig. In der Zeitung „Welt am Sonntag“ und in Welt Online. Dort wird Rechtsanwalt Felser mit seiner These zitiert, dass es erstaunlicherweise nur Führungskräften gelingt, Schmerzensgeld wegen Mobbing vor den Arbeitsgerichten durchzusetzen. Aktueller Anlass ist ein Urteil des Bundesarbeitsgericht, dass einem Oberarzt grundsätzlich einen Schmerzensgeldanspruch gegen ein Krankenhaus zusprach, in dem er von seinem Chefarzt gemobbt wurde.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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