Es ist kein Geheimnis, dass Mobbing in sozialen Berufen mindestens genauso verbreitet ist wie in Berufen, denen ein Haifischimage anhängt. Nach meiner Erfahrung: verbreiteter. Schlimm ist, wenn Mobbing sich so auswirkt, wie im Falle meiner Mandantin, die sich deswegen mehrmonatig in klinische Behandlung begeben musste. Die Beweislage ist schwierig, die Mandantin schwer angeschlagen, da bietet sich eine Mobbingklage nicht unbedingt an. Darauf spekuliert offenbar der Arbeitgeber, ein christliches Krankenhaus, das nach eigenen Angaben “dem selbstlosen, von christlicher Nächstenliebe getragenen Dienst” am Menschen verpflichtet ist. Dazu zählen scheinbar nicht die eigenen Mitarbeiter, denn auf zwei Schreiben von mir, in denen ich auf die Mobbingproblematik hingewiesen habe, hat das Krankenhaus bisher nicht einmal reagiert. Das erste Schreiben datiert aus Juni 2007. Das Schweigen als Schuldeingeständnis?

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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