Das Landespersonalvertretungsgesetz in NRW (LPVG) ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Berliner Hochschullehrer Dr. Klaus Joachim Grigoleit vom Lehrstuhl Prof. Dr. Battis in einem Gutachten, das DGB und GEW heute in Düsseldorf vorstellten. Die drastischen Einschnitte bei den Lehrerpersonalräten durch das durch die CDU/FDP-Landesregierung novellierte Gesetz stelle einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot dar, da der Gesetzgeber mit dem Umbau der Personalvertretung im Schulbereich aus Gründen der Kostenersparnis die 180.000 Lehrkräfte des Landes schlechter stellt als den restlichen Öffentlichen Dienst. Dies ist nach Auffassung des Gutachters sachlich nicht zu rechtfertigen.

Quelle: Pressemitteilung der GEW vom 11.06.2008
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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