erst lechzt man danach, dann ächzt man darunter: Die Sommerhitze. Weder Klimakatastrophe noch die liebe Sonne kann was dafür, Schuld ist meist die “transparente Glas und Stahl-Architektur” und manchmal auch eigene Fehler beim Lüften. Wenn´s draussen nämlich heisser ist als drinnen, wie meistens bei Sommerhitze, dann führt das Dauerlüften natürlich dazu, dass es drinnen genauso heiss wird wie draussen und dank Computerlüftung sogar noch etwas heissen.

Vor allem praktische Tipps, wie es sich mit der Hitze leben lässt, viele Infos, unser Merkblatt zum Thema Hitze und ein Interview von RA Felser in der Süddeutschen Zeitung hat die Zeitschrift “Guter Arbeit”, die Fachzeitschrift für Gesundheitsschutz und Arbeitsgestaltung aus dem Hause Bund-Verlag zum Thema “Hitzefrei am Arbeitsplatz?” zusammengestellt.

Und in der “Arbeitsrecht im Betrieb” finden Sie auch Informationen, warum auch die Änderungen des nichts grossartiges geändert haben. Denn nach wie vor gilt § 618 BGB: Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer vor Gesundheitsschäden schützen. Niemand ist aufgrund seines Arbeitsvertrages verpflichtet, seine Gesundheit für Lohn und Gehalt zu risikieren.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Informationen zum Thema finden Sie auch auf einem eigenen Portal zum Thema

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