Im bekannten Portal für Freiberufler „GULP“ können Freiberufler in einem Anwaltsverzeichnis einen Rechtsanwalt empfehlen, wenn sie mit dessen Beratung oder Vertretung, z.B. beim Thema „Scheinselbständigkeit“, Vertragsfragen etc. zufrieden waren. Voten können nur Mitglieder. Rechtsanwalt Felser wird von GULP Mitgliedern in der Region mit der Postleitzahl 5 (Köln, Bonn, Koblenz, Mainz u.a.) mit der höchsten Zahl an Empfehlungen und einer der meisten Empfehlungen bundesweit gelistet.
- Telefon Brühl: (02232) 945040-0
- Telefon Köln: (0221) 337751-0
- Telefon Bonn: (0228) 1803647-0
- 29. September 2008
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Verfasst von: RA Michael W. Felser
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