Heute morgen ging es vor dem Amtsgericht Bad Neuenahr – Ahrweiler um die Frage, ob ein Hund die dortige Klägerin gebissen hat. Zur Sachverhaltsaufklärung waren vier Zeugen geladen; eine davon vom Beklagten benannt. Die ersten drei Zeugen erklärten übereinstimmend, welcher Hund angeleint, wo gewesen und letztlich angegriffen hätte. Die vierte Zeugin schilderte den Vorgang nun genau umgekehrt; und zwar in jeder Hinsicht.

Kaum zu glauben: Ob die Zeugen da etwa unterschiedliche Vorfälle meinten ? Eine Sachverhaltsdarstellung muss zumindest falsch wiedergegeben worden sein. Jedenfalls war der Richter bedient und wies nach der Beweisaufnahme auch auf die Strafbarkeiten wegen Falschaussagen hin.

Ich bin auf die Beweiswürdigung und den Verkündungstermin gespannt; und auch darauf, ob die Sache dann an die Ermittlungsbehörden abgegeben wird.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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